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Hinweise für Betroffene

Im Folgenden erhalten Sie Hinweise, die sich besonders auf den Alkoholkonsum beziehen. Die weiteren Hinweise richten sich an alle Betroffenen, unabhängig vom jeweils eingenommenen Suchtmittel.

Sie können sich im Weiteren über folgende Themen informieren:

Mein Alkoholkonsum – Hilfen zur Selbsteinschätzung: Riskanter Konsum – Missbrauch – Abhängigkeit

In der Fachwelt wird beim Alkoholkonsum unterschieden zwischen

Riskanter Alkoholkonsum:

Ein riskanter Alkoholkonsum liegt vor, wenn

Nachfolgend Übersicht gibt einen Überblick über den Alkoholgehalt verschiedener Getränke

Getränk Alkoholgehalt Menge reiner Alkohol
Bier ca. 5 Vol.% 0,2 l ca. 8,0 g
Wein ca. 10 Vol.% 0,1 l ca. 8,0 g
Fruchtlikör ca. 30 Vol.% 2 cl ca. 4,8 g
Korn ca. 32 Vol.% 2 cl ca. 5,0 g
Obstler ca. 35 Vol.% 2 cl ca. 5,6 g
Weinbrand ca. 40 Vol.% 2 cl ca. 6,4 g

Werden die o. g. Grenzwerte dauerhaft überschritten, so können sich alko-
holbedingte körperliche Beeinträchtigungen und bei einer deutlichen Über-
schreitung der Grenzwerte ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.

Darüber hinaus sollte auf Alkohol grundsätzlich

verzichtet werden.

Schädlicher Gebrauch von Alkohol

Eine Abhängigkeit liegt nach der internationalen Klassifikation (ICD 10) dann vor, wenn 3 oder mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

Diagnose von Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit: Ein Fragebogen

Der Nachfolgende Fragebogen kann Ihnen mehr Sicherheit darüber vermitteln, ob bei Ihnen ggf. ein Alkoholmissbrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt.

Last (Lübecker Alkoholismus Screening Test) (Rump, H.-J Hapke, U. John,U.)

Auswertungshinweise:
Jede „Ja“- Antwort der Fragen 2 bis 7 wird mit einem Punkt bewertet, bei Frage 1 wird eine „Nein „- Antwort mit einem Punkt bewertet.
Eine Summe von 2 oder mehr Punkten deutet auf einen Alkoholmissbrauch oder auf eine Alkoholabhängigkeit hin. Falls dies auf Sie zutreffen sollet, so sollte dies Anlass sein, ein entsprechendes Gesprächsangebot bei Ihrem nieder-
gelassenen Arzt oder einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle in Anspruch zu nehmen, um das Ergebnis zu überprüfen und ggf. entsprechende Hilfe zu erhalten.

Was kann ich als Betroffener tun? - der Weg aus der Abhängigkeitserkrankung

Schritt 1: Eingeständnis der Abhängigkeit
Der 1. Und wichtigste Schritt ist, sich einzugestehen, dass man möglicherweise abhängig geworden ist und Hilfe benötigt.

Schritt 2: Suche nach Unterstützung
Wenn man bereit ist, sich Unterstützung zu suchen, kann man sich zunächst an eine Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen wenden. Entsprechende Adressen finden Sie entweder im Telefonbuch oder Sie können diese über das Gesundheitsamt bzw. über die das bundesweite Sucht- und Drogen Hotline 01805-313031 abrufen oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0221-892031.

Schritt 3: Kontakt zur Beratungsstelle
Nach telefonischer Abklärung eines Termins führen Sie ein erstes persönliches und streng vertrauliches Gespräch mit einem Berater/-in, in dem Sie die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen und Ihre persönliche Situation darzulegen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Beispielsweise wird mit Ihnen unter Einbezug eines Arztes abgeklärt, ob zunächst eine Entgiftung erforderlich ist. Möglicherweise werden einige Beratungstermine vereinbart, bzw. die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen. Es kann sich aber auch herausstellen, dass eine längerfristige ambulante bzw. stationäre Behandlung (Therapie) notwendig ist.

Schritt 4: Der Weg in eine Fachklinik
Falls sich herausstellen sollte, dass für Ihre Gesundung und ein Leben jenseits der Abhängigkeit eine stationäre Behandlung erforderlich ist, wird die Beratungsstelle alle notwendigen weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen veranlassen. Hierzu gehören: Erstellung eines Sozialberichtes, Einholung eines ärztlichen Gutachtens, Klärung der Kostenübernahme. Der von Ihnen unterschriebene Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Leistungsträger (z.B. LVA oder BfA) zugestellt. Dieser begutachtet den Antrag und wählt – falls dieser bewilligt wird – unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der Beratungsstelle eine Fachklinik aus Diese wird Ihnen den Zeitpunkt der Aufnahme mitteilen.

Schritt 5: Der Aufenthalt in einer Fachklinik
In der Fachklinik erwartet Sie ein persönlich ausgerichtetes, qualifiziertes Behandlungsangebot. Ein Bezugstherapeut steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. In der Klinik arbeiten multiprofessionelle Teams unter ärztlicher Anleitung, die mit Ihnen Perspektiven hinsichtlich persönlicher, sozialer und beruflicher Fragen entwickeln. Die Erfolge der Behandlung, welche durchschnittlich je nach individuellem Bedarf in der Regel 8 bis 16 Wochen bei einer Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten dauern kann, sind nicht nur durch persönliche Rückmeldungen ehemaliger Patienten/-innen, sondern auch durch viele wissenschaftliche Untersuchungen belegt.

Schritt 6: Die Zukunft: Die Zeit nach der Behandlung
Auch nach einer stationären Behandlung steht Ihnen die ambulante Beratungsstelle im Rahmen einer Nachbetreuung zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihrem weiteren Lebensweg. Es empfiehlt sich darüber hinaus, mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, im Rahmen einer Selbsthilfegruppe zu sprechen, um weiterhin Ihre Abstinenz zu unterstützen.
Die Festigung der erlebten persönlichen und sozialen Veränderungen und ein zufriedenes leben ohne Abhängigkeit steht ab sofort im Mittelpunkt.