Wegbeschreibung
Peter Heck
Hinweise für Betroffene
Sucht, was ist das ?
Mehrfach-Sucht
Wie Alkohol wirkt
Ärztlicher Umgang mit Alkoholkranken
Der Hausbesuch
Die Gruppe
Die Entgiftung
Ambulante Therapie
Stationäre Therapie
Stationärer Rückfall - Ende der Therapie ?
Psychopharmaka und Arbeitssicherheit
Arbeitslosigkeit und Suchtgefährdung
Alkoholgefährdung /–abhängigkeit im Betrieb

Ein Thema der Suchtkrankenhilfe Schwaigern e.V. !

Mit diesem sehr wichtigen Thema möchten wir uns an die Unternehmen hier am Ort, aber auch in der näheren Umgebung wenden.

Die Suchtkrankenhilfe Schwaigern e.V. ist mit der betrieblichen Suchtkrankenhilfe schon seit Jahren bestens vertraut. Die Notwendigkeit, etwas gegen den Suchtmittelmissbrauch in den Betrieben zu unternehmen, wurde in letzter Zeit immer deutlicher.

Zunächst aber erst einmal ein paar Zahlen zum Thema Alkohol in der Bevölkerung:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 2,5 bis 3,5 Millionen Menschen, die mit Suchtmitteln (insbesondere Alkohol) teilweise große Probleme haben.
Der Pro-Kopf –Verbrauch an reinem Alkohol lag im letzten Jahr bei 10,5 Litern.

Mortalität

Die alkoholbezogenen Steuern für: Bier, Schaumwein und Branntwein betrugen 3.428 Millionen Euro. Jährlich sterben ca. 42.000 Personen, deren Tod direkt (z.B. durch Alkoholmissbrauch) oder indirekt (z.B. durch einen alkoholisierten Unfallverursacher) in Verbindung mit Alkohol steht. 73.714 Todesfälle durch Alkoholkonsum allein oder durch den Konsum von Tabak und Alkohol bedingt (74%). Der Anteil an Alkoholbedingten Todesfällen an allen Todesfällen im Alter zwischen 35 und 64 J. beträgt bei Männern 25% und bei Frauen 13%.

Volkswirtschaftliche Kosten
Die Kosten aller Alkoholbezogener Krankheiten (ohne Kriminalität und intangible Kosten) werden pro Jahr auf ca. 20,6 Milliarden Euro geschätzt, eine unvorstellbar hohe Zahl.
Der größte Teil des volkswirtschaftlichen Schadens bezieht sich mit ca. 7 Milliarden Euro auf die alkoholbezogene Mortalität.

Die Statistik sagt aus, dass etwa 7 % der Beschäftigten in einem Betrieb Alkohol-Missbrauch betreiben oder stark gefährdet sind.
Die Dunkelziffer liegt erfahrungsgemäß um einiges höher.
Die Kosten, welche die Krankheit Alkoholismus nun im Betrieb verursacht, sind nur sehr schwer festzustellen. Der werksärztliche Dienst eines größeren Betriebes, dessen Name verständlicherweise nicht genannt werden möchte, hat versucht, diese Kosten zu ermitteln. Demnach haben einhundert alkoholgefährdete bzw. abhängige Mitarbeiter in 5 Jahren knapp 1,5 Millionen Euro Kosten verursacht.


Hier 1 Beispiel für die Aufschlüsselung.

1 Arbeitnehmer (Bsp. Jahrgang 43) erlitt in 4 Jahren folgende Erkrankungen:

Krankheitstage Diagnose
66 Hautentzündung, Schuppenflechten, Lendensyndrom
64 Schuppenflechte, Tumor rechte Hand, Schleimbeutelentzündung rechts und links
80 Schuppenflechte, Magen – Darmentzündung
199 Unfall, Schuppenflechte, Alkoholentziehungskur

Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei:
Lohnfortzahlung 20.750 € + Betriebskrankenkasse 12.575 € + LVA 12.600 €
Gesamt : 45.925 €

Ein alkoholkranker Arbeitnehmer verursacht jährlich folgende Kosten:
7.500 € für Fehlzeiten + 3.400 € für medizinische Behandlung
= 10. 900 € direkte Kosten.


Welche Gründe könnte es dafür geben?

Hier einige Beispiele: Zeitdruck, Schichtarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, Ärger mit den Kollegen oder dem den Vorgesetzten, privater Ärger zu Hause, schlechte betriebliche Organisation usw.

Wenn Probleme auftreten:
Sie kennen typische Auffälligkeiten, die auf persönliche Krisen oder Suchtprobleme hindeuten? Oft ist man überfragt!
Das könnten z.B. sein: Leistungsschwankungen, Verändertes Verhalten im Kontakt mit Kollegen Verstecken vor dem Vorgesetzten bei Alkoholfahne Unglaubwürdige Ausreden nach wiederholtem zu spät kommen Nichteinhalten der Arbeitszeit Verschwinden in der Mittagspause, um heimlich zu trinken Ausweichendes Verhalten Kritikempfindlichkeit, Überreaktionen Auffällige Fehlzeiten Arbeitsfehler, Veränderung im Aussehen usw.
Nun sollten Sie etwas unternehmen................!

Die Suchtkrankenhilfe Schwaigern e.V. möchte den Unternehmern nun eine betriebliche Suchtberatung anbieten und sie damit sensibilisieren, mit einer Beratung oder Zusammenarbeit, etwas gegen den Alkoholmissbrauch in ihrem Betrieb zu unternehmen. Dazu sollte unbedingt eine Vorgesetzten-Schulung gehören, um den Umgang mit (sucht)-auffälligen Mitarbeitern zu lernen (der Vorgesetzte hinterfragt auch seine eigenen Trinkgewohnheiten).
Bei dieser Schulung kommt auch das Betriebsverfassungsgesetz, sowie das Sozialgesetz zur Sprache. Im Sozialgesetz § 66, Abs.2 ist die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers nach den §§ 62-65 zur Wiederherstellung der Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit geregelt.

Als ganz große Hilfe erweist sich die individuelle Erstellung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, die ganz auf Ihren Betrieb zugeschnitten wird.

Darin wird das systematische Vorgehen bei einem Mitarbeiter nach wiederholtem Suchtmittelmissbrauch in verschiedenen Schritten geregelt.

In dieser Interventionskette bekommt der auffällige Mitarbeiter die Chance, etwas gegen sein Fehlverhalten oder aber gegen sein Suchtverhalten zu tun.

Die geschulten Vorgesetzten leisten dann wertvolle Mitarbeit, da man einen qualifizierten Mitarbeiter ja nicht ohne weiteres verlieren möchte.

Deshalb sollte eine Entlassung auch erst ganz am Ende der Kette stehen.

Wenn Sie konkretere Informationen brauchen, einfach anrufen.


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