Wegbeschreibung
Peter Heck
Hinweise für Betroffene
Sucht, was ist das ?
Mehrfach-Sucht
Wie Alkohol wirkt
Ärztlicher Umgang mit Alkoholkranken
Der Hausbesuch
Die Gruppe
Die Entgiftung
Ambulante Therapie
Stationäre Therapie
Stationärer Rückfall - Ende der Therapie ?
Psychopharmaka und Arbeitssicherheit
Arbeitslosigkeit und Suchtgefährdung
Alkoholgefährdung /–abhängigkeit im Betrieb

Der erste persönliche Kontakt zu einem Hilfesuchenden oder Suchtkranken geschieht in der Regel durch einen Hausbesuch. Er sollte von einem ausge-
bildeten Suchtkrankenhelfer durchgeführt werden.

Oft geht ein Telefonat oder der Hinweis eines Arztes oder Therapeuten voraus. Auch kann ein Hilferuf aus der Familie kommen.Dabei ist äußerst sensibles und respektvolles Vorgehen dem Klienten gegenüber erste Voraussetzung.
In erster Linie muss ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, um dem Patienten den Mut zu geben, sich dem Problem gegenüber zu öffnen.
Durch den Hausbesuch stellt der Suchtberater fest, ob und wie weit die Familie den Kranken unterstützt, was ja den Krankheitsverlauf entscheidend beein-
flussen kann.

Voraussetzung dafür ist wiederum der Wille des Betroffenen, etwas gegen seine Suchterkrankung zu tun. Es wird ihm empfohlen, eine Selbsthilfegruppe zu besuchen. Durch den Hausbesuch wird ihm die Scheu vor dem ersten Gruppen-
abend genommen. Auch sollten die Angehörigen an den Abenden teilnehmen, um Solidarität dem Familienmitglied gegenüber zu signalisieren.

Ist eine Entgiftung des Patienten notwendig, kann in der Regel ein Termin in einem dafür geeigneten Fachkrankenhaus vereinbart werden.

Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse des Versicherten.

Des Weiteren werden die Vorzüge einer Langzeit-Therapie in einem Fach-
krankenhaus (Suchtklinik) erklärt, die sich auf ca. 16 Wochen beläuft und vom Rentenversicherungsträger getragen werden muss. Ferner wird ihm empfohlen, auch nach der Therapie, weiterhin die Selbsthilfegruppe zu besuchen, um seine erlangte Abstinenz zu stabilisieren. Eventuell ist auch eine Nachsorgebe-
handlung in der Suchtberatungsstelle notwendig.

Da bei einem solchen Besuch auch intime Ereignisse der Familie besprochen werden, ist absolute Schweigepflicht des Suchtberaters selbstverständlich.


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