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Im Folgenden erhalten Sie Hinweise, die sich besonders auf den Alkoholkonsum beziehen. Die weiteren Hinweise richten sich an alle Betroffenen, unabhängig vom jeweils eingenommenen Suchtmittel.
Sie können sich im Weiteren über folgende Themen informieren:
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Mein Alkoholkonsum –Hilfen zur Selbsteinschätzung
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Riskanter Alkoholkonsum
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Schädlicher Gebrauch von Alkohol (Missbrauch)
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Abhängigkeit von Alkohol
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Diagnose von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit: Fragebogen
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Was kann ich als Betroffener tun?
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Der Weg aus der Abhängigkeitserkrankung
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Mein Alkoholkonsum – Hilfen zur Selbsteinschätzung: Riskanter Konsum – Missbrauch – Abhängigkeit
In der Fachwelt wird beim Alkoholkonsum unterschieden zwischen
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riskantem Konsum
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schädlicher Gebrauch von Alkohol (Missbrauch)
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Abhängigkeit von Alkohol
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Riskanter Alkoholkonsum:
Ein riskanter Alkoholkonsum liegt vor, wenn
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Männer täglich mehr als 30 g reinen Alkohol trinken
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Frauen täglich mehr als 20 g reinen Alkohol trinken
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Nachfolgend Übersicht gibt einen Überblick über den Alkoholgehalt verschiedener Getränke
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Bier
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ca. 5 Vol.%
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0,2 l
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ca. 8,0 g
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Wein
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ca. 10 Vol.%
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0,1 l
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ca. 8,0 g
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Fruchtlikör
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ca. 30 Vol.%
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2 cl
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ca. 4,8 g
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Korn
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ca. 32 Vol.%
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2 cl
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ca. 5,0 g
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Obstler
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ca. 35 Vol.%
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2 cl
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ca. 5,6 g
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Weinbrand
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ca. 40 Vol.%
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2 cl
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ca. 6,4 g
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Werden die o. g. Grenzwerte dauerhaft überschritten, so können sich alko- holbedingte körperliche Beeinträchtigungen und bei einer deutlichen Über- schreitung der Grenzwerte ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.
Darüber hinaus sollte auf Alkohol grundsätzlich
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bei bestehender oder möglicher Schwangerschaft
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bei der Einnahme von Medikamenten, die mit Alkohol interagieren
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bei bestimmten körperlichen Störungen (z.B. Lebererkrankungen)
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verzichtet werden.
Schädlicher Gebrauch von Alkohol
Eine Abhängigkeit liegt nach der internationalen Klassifikation (ICD 10) dann vor, wenn 3 oder mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
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1 - Starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu trinken.
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2 - Hinweis auf eine verminderte Fähigkeit, den Alkohol zu kontrollieren.
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3 - Alkoholkonsum, um Entzugssymptome (z.B. Zittern der Hände) zu mildern oder zu vermeiden, verbunden mit der Erfahrung, dass dies wirkt.
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4 - Hinweis für Toleranzbildung, d.h. zunehmend wird mehr Alkohol benötigt, bevor die (gewünschte ) Wirkung eintritt.
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5 - Eingeengtes Verhaltensmuster durch den Alkoholkonsum, z.B. der Tagesplan richtet sich danach aus, regelmäßig Alkohol trinken zu können. Andere Interessen und Vergnügen werden zunehmend vernachlässigt.
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6 - Der Alkoholkonsum wird fortgeführt, trotz klarer Hinweise auf negative körperliche, psychische oder sozialen Folgen.
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Diagnose von Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit: Ein Fragebogen
Der Nachfolgende Fragebogen kann Ihnen mehr Sicherheit darüber vermitteln, ob bei Ihnen ggf. ein Alkoholmissbrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt.
Last (Lübecker Alkoholismus Screening Test) (Rump, H.-J Hapke, U. John,U.)
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1 - Sind Sie immer in der Lage, Ihren Alkoholkonsum zu beenden, wenn Sie das wollen?
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2 - Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass Sie ihren Alkoholkonsum verringern sollten?
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3 - Haben Sie schon einmal wegen Ihres Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen gehabt oder sich schuldig gefühlt?
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4 - Haben Sie (Ehe-) Partner oder Ihre Eltern oder andere nahen Verwandte sich schon einmal über Ihr Trinken Sorgen gemacht oder sich beklagt?
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5 - Haben Sie wegen des Trinkens einmal Probleme am Arbeitsplatz bekommen?
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6 - Ist Ihnen schon einmal gesagt worden, Sie hätten eine Störung der Leber(z. B. Fettleber oder Leberzirrhose)?
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7 - Waren Sie einmal im Krankenhaus wegen Ihres Alkoholkonsums?
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Auswertungshinweise: Jede „Ja“- Antwort der Fragen 2 bis 7 wird mit einem Punkt bewertet, bei Frage 1 wird eine „Nein „- Antwort mit einem Punkt bewertet. Eine Summe von 2 oder mehr Punkten deutet auf einen Alkoholmissbrauch oder auf eine Alkoholabhängigkeit hin. Falls dies auf Sie zutreffen sollet, so sollte dies Anlass sein, ein entsprechendes Gesprächsangebot bei Ihrem nieder- gelassenen Arzt oder einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle in Anspruch zu nehmen, um das Ergebnis zu überprüfen und ggf. entsprechende Hilfe zu erhalten.
Was kann ich als Betroffener tun? - der Weg aus der Abhängigkeitserkrankung
Schritt 1: Eingeständnis der Abhängigkeit Der 1. Und wichtigste Schritt ist, sich einzugestehen, dass man möglicherweise abhängig geworden ist und Hilfe benötigt.
Schritt 2: Suche nach Unterstützung Wenn man bereit ist, sich Unterstützung zu suchen, kann man sich zunächst an eine Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen wenden. Entsprechende Adressen finden Sie entweder im Telefonbuch oder Sie können diese über das Gesundheitsamt bzw. über die das bundesweite Sucht- und Drogen Hotline 01805-313031 abrufen oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0221-892031.
Schritt 3: Kontakt zur Beratungsstelle Nach telefonischer Abklärung eines Termins führen Sie ein erstes persönliches und streng vertrauliches Gespräch mit einem Berater/-in, in dem Sie die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen und Ihre persönliche Situation darzulegen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Beispielsweise wird mit Ihnen unter Einbezug eines Arztes abgeklärt, ob zunächst eine Entgiftung erforderlich ist. Möglicherweise werden einige Beratungstermine vereinbart, bzw. die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen. Es kann sich aber auch herausstellen, dass eine längerfristige ambulante bzw. stationäre Behandlung (Therapie) notwendig ist.
Schritt 4: Der Weg in eine Fachklinik Falls sich herausstellen sollte, dass für Ihre Gesundung und ein Leben jenseits der Abhängigkeit eine stationäre Behandlung erforderlich ist, wird die Beratungsstelle alle notwendigen weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen veranlassen. Hierzu gehören: Erstellung eines Sozialberichtes, Einholung eines ärztlichen Gutachtens, Klärung der Kostenübernahme. Der von Ihnen unterschriebene Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Leistungsträger (z.B. LVA oder BfA) zugestellt. Dieser begutachtet den Antrag und wählt – falls dieser bewilligt wird – unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der Beratungsstelle eine Fachklinik aus Diese wird Ihnen den Zeitpunkt der Aufnahme mitteilen.
Schritt 5: Der Aufenthalt in einer Fachklinik In der Fachklinik erwartet Sie ein persönlich ausgerichtetes, qualifiziertes Behandlungsangebot. Ein Bezugstherapeut steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. In der Klinik arbeiten multiprofessionelle Teams unter ärztlicher Anleitung, die mit Ihnen Perspektiven hinsichtlich persönlicher, sozialer und beruflicher Fragen entwickeln. Die Erfolge der Behandlung, welche durchschnittlich je nach individuellem Bedarf in der Regel 8 bis 16 Wochen bei einer Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten dauern kann, sind nicht nur durch persönliche Rückmeldungen ehemaliger Patienten/-innen, sondern auch durch viele wissenschaftliche Untersuchungen belegt.
Schritt 6: Die Zukunft: Die Zeit nach der Behandlung Auch nach einer stationären Behandlung steht Ihnen die ambulante Beratungsstelle im Rahmen einer Nachbetreuung zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihrem weiteren Lebensweg. Es empfiehlt sich darüber hinaus, mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, im Rahmen einer Selbsthilfegruppe zu sprechen, um weiterhin Ihre Abstinenz zu unterstützen. Die Festigung der erlebten persönlichen und sozialen Veränderungen und ein zufriedenes leben ohne Abhängigkeit steht ab sofort im Mittelpunkt.
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