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Ambulante Therapie

Eine der Alkoholentwöhnung-Maßnahmen von suchtkranken Menschen ist die ambulante Therapie. Sie wird in einer Suchtberatungsstelle durchgeführt und dauert in der Regel 6 Monate. Der Rentenversicherungsträger und die psycho-
soziale Beratungsstelle (PSB) muss dem dafür erforderlichen Antrag zustimmen.

Die Treffen in einer Gruppe von ca. 12 Personen finden 2 Mal wöchentlich statt. Sie werden von dafür ausgebildeten Psychotherapeuten geleitet.

Die ambulante Therapie ist gedacht für Patienten, die schon einige Zeit “trocken“ sind, zumindest jedoch den unabdingbaren Willen dazu haben, abstinent zu werden und auch zu bleiben.

Der regelmäßige Besuch einer Selbsthilfegruppe wird dringend empfohlen.
Diese Gruppe begleitet den Kranken durch alle Maßnahmen und unterstützt ihn in seiner neu erlernten Abstinenz.

Diese Art der Therapie hat den Vorteil, dass der Patient nach den Gruppen-
abenden wieder nach Hause geht (im Gegensatz zur stationären Therapie in einer Suchtklinik) und auch seine Arbeitsstelle nicht wegen einer stationären Maßnahme umbesetzt werden muss. Es ist von größtem Vorteil, wenn sein soziales Umfeld, so z. B. die Familie solidarische Unterstützung leistet. Auch das Überdenken des eigenen Freundskreises (Trinkkumpane) kann sich sehr positiv aber auch negativ auf die Therapie auswirken.
Ferner erfährt nicht jeder von der Alkoholentziehungsmaßnahme des Betroffenen, wenn vielleicht schon z.B. von Seiten des Arbeitgebers Abmahnungen und sogar Kündigungsandrohungen vorliegen.

Er kann so seine letzte Chance wahrnehmen, sich der Entlassung zu entziehen, um künftig ein Leben ohne Suchtmittel führen zu können.